
Gebührenminderung
Werden vom Krankenhaus oder einer stationären Einrichtung, Leistungen von einem externen Arzt benötigt, weil diese für die Behandlung eines Patienten nötig sind, werden diese als stationäre Leistungen gesehen und nicht als ambulante. Gesetzlich hat der Arzt dabei die Pflicht, eine Gebührenminderung vorzunehmen. Meist kommt es vor, dass ein externer Arzt hinzugezogen wird, weil dieser dort seinen Patienten mit betreut, allerdings in Absprache mit dem Klinikarzt. Eine Gebührenminderung tritt auch dann ein, wenn ein Arzt, in eine Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel Altenheim, gerufen wird.