
Befreiungsrecht Pflegeversicherung
Mit der im Jahr 1995 eingeführten Pflegeversicherungspflicht, möchte der Gesetzgeber einen umfassenden Versicherungsschutz der Bevölkerung erreichen. Somit ist das Befreiungsrecht der Pflegeversicherung relativ gering. Nur Personen, welche als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben die Möglichkeit oder das Recht, sich von der Pflegeversicherung befreien zu lassen. Wichtig ist, dass man innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn als freiwilliges Mitglied einen schriftlichen Antrag auf Freistellung, bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht hat. Für die Genehmigung muss ein der Nachweis einer privaten Pflegeversicherung vorgelegt werden.