
Mutterschaftsgeld
Eine Frau, welche sich im Angestelltenverhältnis befindet, fällt mit dem bekannt werden einer Schwangerschaft unter das Mutterschutzgesetz. Das Gesetz besagt, dass man sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, nicht mehr arbeiten darf. Handelt es sich um eine Mehrlingsgeburt, oder aber um eine Frühgeburt darf die Mutter sogar 12 Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben. Während dieser Zeit erhält die Mutter ein sogenanntes Mutterschaftsgeld. Dieses wird vom Arbeitgeber bezahlt und zwar in der gleichen Höhe, wie das Nettogehalt beträgt. Die Krankenkasse zahlt einen Betrag von 13 Euro pro Tag zu, diesen Betrag muss der Arbeitgeber auf das durchschnittliche Nettogehalt aufstocken.