
Rechtsgrundlagen
Sowohl für die private Krankenversicherung auch für die gesetzlichen Krankenversicherung bestehen Rechtsgrundlagen, welche für beide Arten der Krankenversicherung verbindlich sind. In diesen Rechtsgrundlagen werden zum einen die Pflichten für den Versicherer und zum anderen die Pflichten für den Versicherungsanbieter definiert. So sind über die Rechtsgrundlagen die Leistungen und Tarife der Krankenkassen beschrieben und welche Möglichkeiten dem Versicherten zur Verfügung stehen, falls es zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommen sollte Für jeden Versicherten besteht die Möglichkeit bei Problemen mit der Versicherung ein Sozialgericht anzurufen, welches über den entsprechenden Streitfall entscheiden kann.